Allgemeine Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Der Verkauf unserer Produkte erfolgt zu den unten angegebenen allgemeinen Bedingungen. Die Annahme dieses Verkaufs gilt als Annahme dieser Bedingungen, die nicht allein durch entgegenstehende Bestimmungen in den Einkaufsbedingungen und/oder Bestellungen des Kunden geändert werden.
Allgemeine Verkaufsbedingungen der MAISON E. SCHROEDER SARL.
1. Lieferungen / Fehlmengen
Sofern nicht anders vereinbart, wird unsere Ware nach Wahl unseres Unternehmens entweder durch unsere eigenen Dienste oder durch einen Frachtführer versandt und im Großherzogtum Luxemburg frei Bestimmungsort verkauft. Sofern bei der Ankunft keine gemeinsame Messung erfolgt, insbesondere durch Verwendung eines Durchflusszählers, sind allein das beim Abgang festgestellte Gewicht, die Anzahl oder die Qualität maßgebend.
2. Haftung
Der Käufer trägt allein die Risiken und Gefahren, die auf die Verwendung der Waren zurückzuführen sind. Unser Unternehmen ist im Falle von Versäumnissen, die ihm zuzurechnen sind, nur verpflichtet, den dadurch an Sachwerten oder Personen entstandenen direkten Schaden zu ersetzen. Unser Unternehmen haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden.
Eine eventuelle Warenrücksendung wird nur akzeptiert, wenn der Fall zuvor unserem Unternehmen unterbreitet wurde und dessen Zustimmung vorliegt. Eine Leckage, die nach der Übergabe auftritt, wird niemals vergütet.
3. Eigentumsvorbehaltsklausel
Die gelieferten und/oder bearbeiteten Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum unseres Unternehmens. Die Übertragung des Eigentums an den Waren und Produkten ist somit von der vollständigen Bezahlung des Preises abhängig. Wenn der Preis bei Fälligkeit nicht vollständig bezahlt ist, kann unser Unternehmen nach Mahnung per Einschreiben seine Waren und Produkte zurücknehmen. Die Identifizierung erfolgt im Beisein beider Parteien, und dem Kunden wird eine Entlastung erteilt, wobei dieser die mit der Rückgabe verbundenen Kosten zu tragen hat.
Risiken wie beispielsweise Diebstahl, Feuer oder Beschädigung der gelieferten und/oder bearbeiteten Waren und Produkte gehen ab der Lieferung unter Eigentumsvorbehalt zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren und Produkte zugunsten unseres Unternehmens gegen alle Risiken zu versichern, denen sie ab ihrer Lieferung ausgesetzt sein oder die sie verursachen können.
4. Rücknahme von Verpackungen
Im Falle des Verkaufs verpackter Produkte ist unser Unternehmen nicht verpflichtet, die Verpackungen zurückzunehmen oder für deren Wiederverwertung zu sorgen, solange diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Preise und Bedingungen
Bestellungen werden nur unter Vorbehalt angenommen und zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis ausgeführt. Von unseren Vertretern eingegangene Verpflichtungen sind erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch unser Unternehmen gültig.
Eine nicht gerechtfertigte Inanspruchnahme des Notdienstes am Tag der Bestellung verpflichtet den Käufer zur Zahlung von Anfahrtskosten in Höhe von 50 € zzgl. MwSt.
6. Zahlungen
Alle Verkäufe gelten als Barverkäufe und sind an unserem Sitz in Aspelt zahlbar. Nur von der Gesellschaft unterzeichnete Quittungen wirken befreiend. Unsere Vertreter oder Frachtführer können jedoch Rechnungen für Zahlungen quittieren, die ihnen zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren ausgehändigt werden. Die Quittierung für andere Zahlungen als Barzahlungen erfolgt nur vorbehaltlich Eingang. Die Nichtzahlung eines Betrages bei Fälligkeit macht alle anderen fälligen oder noch nicht fälligen Beträge, die der Käufer uns schuldet, sofort fällig. Sie gibt der Gesellschaft das Recht, den Vertrag für noch auszuführende Lieferungen per Einschreiben zu kündigen.
7. Zinsen
Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit kann unser Unternehmen Verzugszinsen berechnen, die von Rechts wegen und ohne Mahnung allein durch den Eintritt des Termins geschuldet werden, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist. Diese Verzugszinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 2 %.
8. Entschädigung
Zahlungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Mahnung durch unser Unternehmen eingegangen sind, werden als Entschädigung für zusätzliche Verwaltungskosten um 10 % erhöht, mindestens jedoch um 125 €. Gerichtskosten sind in dieser Erhöhung nicht enthalten.
9. Höhere Gewalt
Jeder Fall höherer Gewalt gibt dem Verkäufer das Recht, entweder den Vertrag ohne Formalitäten oder Kündigungsfrist aufzulösen, dessen Ausführung auszusetzen oder ihn teilweise auszuführen.
10. Streitigkeiten
Für Streitfälle ist ausschließlich das Bezirksgericht (Tribunal d’Arrondissement) in und zu Luxemburg zuständig. Es gilt luxemburgisches Recht.
